Gemeinsam Arbeit gestalten – Berufsträume
Mit unserem Supported Employment Angebot begleiten wir Sie im Rahmen einer Job Coaching Begleitung von der Suche bis zum nachhaltigen Erhalt einer Arbeitstätigkeit in der freien Wirtschaft. Nach einer Beratungsphase mit erfolgreicher Suche eines Betriebes im ersten Arbeitsmarkt geniessen Sie die Vorteile des Personalverleihsystems der Stiftung Heimstätten Wil und können den ersten Schritt zur Erfüllung ihres persönlichen Berufstraum machen.
Wie Supported Employment funktioniert
Der Bereich Arbeit der Stiftung Heimstätten Wil unterstützt Menschen mit einer Beeinträchtigung beim Ausprobieren und Einsteigen in den ersten Arbeitsmarkt.
Wir wollen Menschen, die eine IV-Rente beziehen oder bei der IV angemeldet sind, die Möglichkeit bieten, am normalen Arbeitsleben teilzuhaben.
Das ist möglich in Form von «rentenbasierten Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt». Rentenbasiert bedeutet, dass die Mitarbeitenden zur Existenzsicherung nach wie vor eine IV-Rente beziehen. Statt an einem Arbeitsplatz in einer besonderen Einrichtung werden die Mitarbeitenden jedoch in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes – ihren Fähigkeiten entsprechend – eingesetzt und leistungsentsprechend entlohnt. Und, falls es mal nicht auf Anhieb klappen sollte: Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder gar einem Abbruch des Arbeitsverhältnisses suchen Sie zusammen mit dem Job Coach nach Lösungen.
So begleiten wir
Die Basis für ein erfolgreiches Begleiten ist für uns eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung mit derselben Ansprechperson. Wir sind bei jedem Menschen offen, wohin seine Reise geht. Als Job Coach begleiten wir durch alle Phasen im Prozess und pflegen den Dialog, um gemeinsam Möglichkeiten zu finden sowie neue Perspektiven zu entdecken.
Die Kernpunkte der Begleitung:
- unbefristet finanziertes Job-Coaching-Angebot
- begleitete Person bestimmt – nach ihren Möglichkeiten – das Tempo des Begleitprozesses
- regelmässige Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten mit dem Job Coach in allen Prozessphasen
- Begleitung am Arbeitsplatz und / oder im Hintergrund
- Vermittlung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in
Voraussetzungen:
- Sie beziehen eine IV-Rente oder sind bei der IV angemeldet
- Kostengutsprache vom Amt für Soziales in gleicher Form wie bei einem geschützten Arbeitsverhältnis
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen: